FAQ`s
Die selbständigen Personenbetreuer*innen sind selbst für die Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.
Die Klient*innen erhalten die Monatsrechnung jeweils im Folgemonat. Bei einem Betreuungsbeginn ab dem 20. des Monats wird für diesen Monat keine Vermittlungs- und Servicepauschale verrechnet.
Der laufende Vermittlungsvertrag einer Langzeitbetreuung (unbefristet) kann unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum 15. des Monats oder zum Monatsletzten mittels eingeschrieben Briefes gekündigt werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
Die selbständigen Personenbetreuer*innen begleiten den Tagesablauf – vom Aufstehen über die Mahlzeiten und die Freizeitgestaltung bis zur Nachtruhe – und helfen bei der täglichen Hygiene. Sie tragen Mitverantwortung für den Haushalt, kochen, kümmern sich um die Wäsche und halten die Wohnung sauber. Sie erledigen Besorgungen und Einkäufe. Sie übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten pflegerische Tätigkeiten, wenn diese an sie delegiert werden. Sie arbeiten bei Bedarf mit der Hauskrankenpflege und dem Mobilen Hilfsdienst zusammen.
Das Sozialministerium stellt Informationsblätter in verschiedenen Sprachen zum Thema „Was dürfen Personenbetreuer*innen tun?“ zur Verfügung.
Grundsätzlich benötigt eine selbständige Personenbetreuer*in keine Ausbildung. Für eine Vermittlung über den Betreuungspool Vorarlberg ist der Nachweis über die Absolvierung eines Pflegekurses im Umfang von ca. 360 Stunden erforderlich.
Die aktuellen Regelungen der steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums www.bmf.gv.at im Bereich Steuern/Arbeitnehmerveranlagung/Häusliche Betreuung und Pflege.
Im Rahmen eines Betreuungsverhältnisses, bei dem ein aktiver Vermittlungsvertrag mit dem Betreuungspool Vorarlberg besteht, sind die selbständigen Personenbetreuer*innen über den Betreuungspool Vorarlberg haftpflicht- und rechtsschutzversichert.