Für Personenbetreuer*innen
Unsere Zusammenarbeit mit selbständigen Personenbetreuer*innen ist getragen von gegenseitigem Respekt und von Wertschätzung. Wir verstehen uns als Anlaufstelle, unterstützen bei Fragen und begleiten die selbständigen Personenbetreuer*innen, solange das Vertragsverhältnis besteht.
Unsere Wertschätzung drückt sich auch im Tageshonorar aus. Wir vermitteln keine selbständigen Personenbetreuer*innen unter 95 € pro Tag. Aus diesem Honorar bezahlen die selbständigen Personenbetreuer*innen auch die gewerbliche Sozialversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung), was derzeit knapp 28 Prozent des Einkommens entspricht.
Unser Angebot für selbständige Personenbetreuer*innen
Selbständige Personenbetreuer*in bieten Betreuungsleistungen auf selbständiger Basis an. Wir übernehmen die Vermittlung an Menschen in Vorarlberg, die eine Betreuung benötigen. Wir helfen bei der Auftragsklärung und bei der Behördenanmeldung. Wir beraten bei sozialrechtlichen und steuerlichen Fragen.
Mit der Bezahlung des Jahresbeitrages von 200 € (Stand: 2026) an uns sind die selbständigen Personenbetreuer*innen auch Haftplicht- und Rechtsschutzversichert. Dieser Versicherungsschutz gilt für jene Betreuungsverhältnisse, für die ein aufrechtes Vertragsverhältnis (Vermittlungsvertrag) des Klienten mit dem Betreuungspool Vorarlberg besteht.
Wirkungsfeld
Die Betreuung findet in der Regel im Wohnbereich der Klient*innen statt. Die Aufgabe einer selbständigen Personenbetreuer*in ist es, in der Haushaltsführung, im gesamten Tages- und Nachtablauf zu unterstützen und sich für eine positive Atmosphäre einzusetzen.
Wie umfangreich oder intensiv die Betreuung ist, hängt von der körperlichen und geistigen Verfassung der Klient*innen ab. Zeitintensive Betreuungen werden zu zweit oder zu dritt bewerkstelligt. Bei Bedarf wird der Einsatz mit dem Mobilen Hilfsdienst, der Hauskrankenpflege und dem Hausarzt abgestimmt.
Honorar
Wir vermitteln selbständige Personenbetreuer*innen nur ab einem Tagsatz von 95 € (plus Fahrtkosten). Die tatsächliche Höhe des Honorars hängt jedoch davon ab, wie intensiv die jeweilige Betreuung ist. Vom Tagessatz müssen die selbständigen Personenbetreuer*innen die gewerbliche Sozialversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) bezahlen, sowie einmalig pro Jahr 200 € (Stand: 2026) für unsere Leistungen und für die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.
Interesse?
Die selbständige Personenbetreuung ist ein freies Gewerbe. Das heißt, Sie benötigen zur Anmeldung keine Ausbildung. Wir legen aber Wert darauf, dass Sie die Absolvierung eines Pflegekurses im Umfang von ca. 360 Stunden nachweisen. Sie sollten Deutsch sprechen und verstehen. So ist eine Kommunikation mit den Klient*innen gesichert. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei uns. In einem persönlichen Gespräch klären wir gerne mit Ihnen alle weiteren Fragen.
Gewerbe
Die selbständigen Personenbetreuer*innen müssen über ein aktives Gewerbe für Personenbetreuung verfügen und sind bei der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert. Dies wird vor Beginn jeder Betreuung kontrolliert.
Qualifizierung
Betreuungs- und Pflegekurs im Ausmaß von ca. 360 Stunden.
Sprachkenntnisse
Basale Deutschkenntnisse
Anmeldung
Die selbständigen Personenbetreuer*innen sind verpflichtet, den Zweitwohnsitz in der zuständigen Gemeinde anzumelden.
Verträge
Selbständige Personenbetreuer*innen, die über den Betreuungspool Vorarlberg vermittelt werden, schließen einen Organisationsvertrag mit diesem ab. Kommt es zu einer Vermittlung, so schließen die selbständigen Personenbetreuer*innen noch zusätzlich einen Betreuungsvertrag mit dem Klient*in bzw. deren An- und Zugehörigen ab. Alle Verträge sind schriftlich und vorher einsehbar. In diesen sind alle Leistungen und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigung (Kündigung), Honorar und Verschwiegenheitspflichten geregelt. Alle Musterverträge (auch in verschiedenen Sprachen) unter www.daheimbetreut.at
Dokumentation
Das Betreuungstagebuch und das Haushaltsbuch sind verpflichtend zu führen.
Delegation
Personenbetreuer*innen übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten pflegerische Tätigkeiten, wenn diese an sie delegiert werden.
Mit unseren Informationsblättern zu Fachthemen bieten wir Ihnen nützliche Inhalte rund um Betreuung und Pflege. Übersichtlich aufbereitet, erhalten Sie wertvolle Anregungen und hilfreiche Tipps zu unterschiedlichen Themen.
- Wenn sich Appetit und Durst verändern
- Wenn sich die Atmung verändert
- Wenn sich die Ausscheidung verändert
- Was bei der Körperpflege zu beachten ist
- Wenn Übelkeit und Erbrechen auftreten
- Wenn Unruhe und/oder Angst auftreten
- Wenn sich zwischenmenschliche Kontakt und das Bewusstsein verändern
- Wenn Schmerzen auftreten
- Wenn der Tod eintritt
- Mit der Trauer weiterleben
Die Informationsblätter sind auch auf rumänisch übersetzt.
Aktion Demenz
www.aktion-demenz.at
Nützliches für Pflegende An- und Zugehörige
www.vorarlberg.care
daSein – Zeitschrift für Betreuung und Pflege
www.vorarlberg.care
Informative Online-Vorträge (Podcasts) für pflegende Angehörige und Interessierte
www.vorarlberg.care