Was wir für Sie tun
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In persönlichen Gesprächen zu Hause oder in unserem Büro finden wir mit Ihnen gemeinsam ein gutes Angebot für Ihr Betreuungsanliegen.
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Wir vermitteln Ihnen jene Menschen, die individuell auf Ihre Situation angepasst, die würdevolle Betreuung zu Hause übernehmen.
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Wir erledigen für Sie die erforderlichen Formalitäten wie: Förderansuchen Sozialministeriumservice, Werkverträge, Gewerbekontrolle bzw. Gewerbestandortverlegung der selbständigen Personenbetreuer*innen.
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Wir bleiben mit Ihnen in regelmäßigen Abständen in Kontakt und stehen als Ansprechpartner für Sie zur Verfügung.
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Wir setzen uns für eine fürsorgliche und würdevolle Betreuung ein. Um diese Qualität zu gewährleisten, arbeiten wir mit der Hauskrankenpflege, den Mobilen Hilfsdiensten und dem Case Management zusammen.
Hier finden Sie den aktuellen Informationsfolder
Langzeitbetreuung
Diese Betreuungsform richtet sich an Menschen, die für einen vorerst unbefristeten Zeitraum eine 24-Stunden-Betreuung benötigen. Die Langzeitbetreuung wird von zwei selbständigen Personenbetreuer*innen erbracht, die sich in der Regel nach einem Turnus von vier Wochen abwechseln.
Kurzzeitbetreuung
Die Kurzzeitbetreuung ist ein Angebot zur Überbrückung eines bestimmten Zeitraumes und entlastet pflegende An- und Zugehörige (Urlaub, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation). Diese Betreuungsform steht für einen befristeten Zeitraum bis maximal vier Wochen zur Verfügung. Die Kurzzeitbetreuung wird in der Regel von einer selbständigen Personenbetreuer*in erbracht.
Stundenweise Betreuung
Diese Betreuungsform dient vor allem der Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen. Die stundenweise Betreuung wird von einer selbständigen Personenbetreuer*in für mindestens vier Stunden pro Tag und mindestens 20 Stunden pro Woche geleistet.
Unsere Leistungen
Im Rahmen eines Erstbesuchs bei Ihnen zu Hause erheben wir den individuellen Betreuungsbedarf. Auf dieser Basis vermitteln wir geeignete selbständige Personenbetreuer*innen, die individuell auf Ihre Situation angepasst, die würdevolle Betreuung zu Hause übernehmen.
Darüber hinaus kümmern wir uns um die erforderlichen Formalitäten, wie etwa Förderansuchen beim Sozialministeriumservice, den Abschluss der Werkverträge, die Gewerbekontrolle sowie die Verlegung des Gewerbestandortes der selbständigen Personenbetreuer*innen.
Wir stehen Ihnen als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung und halten regelmäßig Kontakt. Unser Ziel ist eine fürsorgliche und würdevolle Betreuung. Um eine hohe Qualität sicherzustellen, arbeiten wir eng mit der Hauskrankenpflege, den Mobilen Hilfsdiensten sowie dem Case Management zusammen.
Leistungen der selbständigen Personenbetreuer*innen
Die selbständigen Personenbetreuer*innen begleiten den Tagesablauf – vom Aufstehen über die Mahlzeiten und die Freizeitgestaltung bis zur Nachtruhe – und helfen bei der täglichen Hygiene. Sie tragen Mitverantwortung für den Haushalt, kochen, kümmern sich um die Wäsche und halten die Wohnung sauber. Sie erledigen Besorgungen und Einkäufe. Sie übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten pflegerische Tätigkeiten, wenn diese an sie delegiert werden. Sie arbeiten bei Bedarf mit der Hauskrankenpflege und dem Mobilen Hilfsdienst zusammen.
Wir setzen uns für ein wertschätzendes Miteinander und für eine faire Bezahlung der selbständigen Personenbetreuer*innen ein. Daher bleibt der von Ihnen bezahlte Tagessatz zur Gänze bei den selbständigen Personenbetreuer*innen.
Tageshonorar
Nach Abklärung des Betreuungsbedarfs erfolgt eine Empfehlung für ein Tageshonorar. Dieses wird auch mit der selbständigen Personenbetreuer*in besprochen. Vertraglich festgehalten wird das Tageshonorar in einem Betreuungsvertrag zwischen Klient*in und selbständiger Personenbetreuer*in.
Vermittlungs- und Servicepauschale
In der Vermittlungs- und Servicepauschale sind sämtliche Kosten für unsere Leistungen als Vermittler von Betreuungsleistungen enthalten. Die Erstberatung ist kostenlos.
Kostenübersicht | Stand: Januar 2026
- Langzeitbetreuung (unbefristet)
200 € pro Monat - Kurzzeitbetreuung (befristet bis vier Wochen)
200 € einmalig - Stundenweise Betreuung (ab ca. 20 Wochenstunden)
350 € (brutto) einmalig - Vorarbeiten abgeschlossen und der Klient oder die Klientin zieht den Auftrag zurück
(200 € brutto); einmalig
plus ggf. Kosten seitens der selbständigen Personenbetreuer*innen (z. B. Reisespesen)
Download
Die selbständigen Personenbetreuer *innen bezahlen an den Betreuungspool 200 € pro Jahr (Stand: 2026). Darin enthalten sind sämtliche Unterstützungsleistungen, eine Haftpflichtversicherung (Personen- und Sachschaden) sowie eine Rechtsschutzversicherung.
Um die Betreuung daheim zu finanzieren, haben Menschen mit Betreuungsbedarf und ihre Angehörigen die Möglichkeit, eine Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beim Bund bzw. beim Land Vorarlberg zu beantragen. Die aktuellen Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.
Wir stellen Ihnen hier die entsprechenden Formulare als Download und die Kontakte zu relevanten Institutionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir für die Angaben keine Haftung übernehmen.
- Antrag auf Förderung 24h Betreuung Sozialministeriumsservice
- Antrag auf Förderung 24h Betreuung: Wechsel oder zusätzliche Betreuungsperson
- Antrag für die zusätzliche Förderung der 24-Stunden-Betreuung des Landes Vorarlberg
- Zuschuss des Landes Vorarlberg zur häuslichen Betreuung und Pflege
- Antrag auf Mindestsicherung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
Links
Sozialministeriumservice
www.sozialministeriumservice.gv.at
Land Vorarlberg
www.vorarlberg.at
Pensionsversicherung Österreich
www.pv.at/web/pflegegeld
Finanzministerium
www.bmf.gv.at
Informationen für pflegende An- und Zugehörige
www.vorarlberg.care
Aktion Demenz Vorarlberg
www.aktion-demenz.at
Es gibt für alle Vertragsverhältnisse schriftliche, standardisierte und vorher einsehbare Verträge. In diesen Verträgen sind alle Leistungen und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigung (Kündigung), Honorar und Verschwiegenheitspflichten geregelt.
- Betreuungsvertrag
Vertrag zwischen selbständiger Personenbetreuer*in und Klient*in bzw. deren An- und Zugehörige - Organisationsvertrag
Vertrag zwischen selbständiger Personenbetreuer*in und dem Betreuungspool Vorarlberg - Vermittlungsvertrag
Vertrag zwischen Betreuungspool Vorarlberg und Klient*in bzw. deren An- und Zugehörige
Alle Musterverträge (auch in verschiedenen Sprachen) unter www.daheimbetreut.at
Wir sind eine gemeinnützige Organisation und verfolgen daher keine Gewinnabsicht. Wir tragen dazu bei, dass betreuungsbedürftige Menschen einen guten und sicheren Lebensabend zuhause verbringen können. Dazu gehört ein wertschätzendes Miteinander und auch eine faire Bezahlung der selbständigen Personenbetreuer*innen.
Recht auf Selbstbestimmung
Das Recht auf Selbstbestimmung, der möglichst lange Erhalt von Selbständigkeit und der respektvolle Umgang sind wesentliche Grundhaltungen unserer Arbeit. Dabei achten wir auch auf die Grenzen der selbständigen Personenbetreuer*innen und sorgen bei Bedarf für Anleitung und Unterweisung.
Soziale Verantwortung
Als gemeinnützige Organisation sind uns faire Rahmenbedingungen für die selbständigen Personenbetreuer*innen ein großes Anliegen. Wir setzen uns für einen Mindeststunden- bzw. Tagessatz ein und der von Ihnen bezahlte Tagessatz bleibt zur Gänze bei den selbständigen Personenbetreuer*innen.
Bildungsangebote
Um den Alltag für die selbständigen Personenbetreuer*innen zu erleichtern und zu unterstützen, gibt es unterschiedliche Bildungsangebote. Die dafür benötigte Zeit soll den selbständigen Personenbetreuer*innen zur Verfügung gestellt werden.
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
- Case Management: Die enge Zusammenarbeit mit dem Case Management ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterstützung. So kann eine gute Versorgung auch in komplexen Betreuungssituationen erreicht werden.
- Hauskrankenpflege: Wir legen den Klient*innen bzw. den An- und Zugehörigen nahe, dass die Hauskrankenpflege ab der Pflegestufe 3 z.B. zur Grundpflege oder Medikamentenvorbereitung ins Haus kommt. Bei der Betreuung von psychisch kranken Menschen werden die selbständigen Personenbetreuer*innen bei Bedarf von gerontopsychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger*innen begleitet.
- Mobiler Hilfsdienst: Die Helfer*innen des Mobilen Hilfsdienstes übernehmen bei Bedarf die Pausenabdeckung oder ergänzende Dienste.