Covid-Verordnung für Personenbetreuer*innen ab 1.11.2021
WKO Covid-Schutzmaßnahmen für selbstständige Personenbetreuer*innen ab 1.11.2021
Gerne informieren wir Sie über die neue WKO Verordnung für selbstständige Personenbetreuer*innen in Österreich. Es gelten ab 1. November neue Covid-Schutzmaßnahmen für die Dienstleistungen in der 24 h Betreuung.
Wir bitten Sie, diese Informationen in den beigefügten Dokumenten zu beachten und die neuen Bestimmungen zum Wohle Ihrer Klienten und ihrem eigenen Interesse einzuhalten.
- PDF im Anhang zum Öffnen Informationsschreiben
- PDF im Anhang zum Öffnen 3G Regel für selbstständige Personenbetreuer