Der Verwaltungsservice
Du verfügst über Informationen.
Sie decken sich mit meinen.
Daher weiß ich, wovon du sprichst.
Wir dürfen vertrauen.
Gewerbe. Anmeldung. Verträge. Förderansuchen. Dokumentation. Delegation.
Mit der legalen Betreuung und den Förderungen kennen wir uns aus. Mit aktuellem und fundiertem Wissen stehen wir Ihnen zur Seite. Wir übernehmen den Vertragsservice und führen ihn direkt vor Ort bei den Klienten zu Hause durch. Auf diese Weise bekommen wir nochmals Einblick in die Betreuungssituation und können unsere Beratung vertiefen und zu erfüllende Aufgaben und Pflichten miteinander klar definieren.
Gewerbe. Die PersonenbetreuerInnen müssen über ein aktives Gewerbe für Personenbetreuung verfügen und sind bei der gewerblichen Sozialversicherung pflichtversichert. Dies wird vor Beginn jeder Betreuung kontrolliert.
Anmeldung. Die Personenbetreuer/innen sind verpflichtet, den Zweitwohnsitz in der zuständigen Gemeinde anzumelden.
Verträge. Faire Vertragsvermittlung mit transparenten Vereinbarungen – keine versteckten Kosten.
Es gibt für alle Vertragsverhältnisse schriftliche, standardisierte Verträge mit klaren Vertragsinhalten. Alle Verträge sind schriftlich und vorher einsehbar. In diesen sind geregelt: alle Leistungen und Zahlungsmodalitäten, Vertragsbeendigung/Kündigung, Honorar, Verschwiegenheitspflichten,
Vertragsarten:
- Schriftlicher Vertrag zwischen Klient/in und dem Betreuungspool (Vermittlungsauftrag)
- Schriftlicher Vertrag zwischen Klient/in und den PersonenbetreuerInnen (Werkvertrag)
- Vertrag zwischen Betreuungspool und PersonenbetreuerInnen (Vermittlungsvertrag)
Förderansuchen. Wir stellen für Sie den Antrag zur Förderung für die 24h Betreuung bzw. Unterstützung für pflegende Angehörige beim Sozialministeriumsservice.
Wir beraten und unterstützen Sie bei:
- Ansuchen um Mindestsicherung bei der BH
- Ansuchen um Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger.
- Bei Fragen zu einer möglichen Sachwalterschaft
- Organisation der Pausenbetreuung
Dokumentation. Das Betreuungstagebuch und das Haushaltsbuch sind verpflichtend zu führen.
Delegation. Sind im Rahmen einer Betreuung medizinische Tätigkeiten durchzuführen - z.B. Blutzucker messen - braucht es dazu eine Delegation vom zuständigen Hausarzt oder vom medizinischen Fachpersonal.